Bundesnetzagentur veröffentlicht Entwurf zu Leerrohrentgelten

Präsident Müller: "Schaffen Ausgleich zwischen Interessen der Telekom und der Wettbewerber zugunsten des flächendeckenden Glasfaserausbaus"

Ausgabejahr 2024
Erscheinungsdatum 10.04.2024

Die Bundesnetzagentur hat heute den Entwurf der Genehmigung von Entgelten für die Nutzung baulicher Anlagen der Telekom veröffentlicht. Gegenstand sind die Preise, die Wettbewerber für die Nutzung von Kabelkanalanlagen und oberirdischen Trägersystemen der Telekom zahlen.

"Wir haben die Telekom Mitte 2022 verpflichtet, ihre Leerrohre den Wettbewerbern zur Herstellung von Glasfaseranschlüssen zu öffnen. Wir haben nun die Entgelte der Telekom für den Leerohrzugang geprüft. Wir wahren dabei einerseits die berechtigten Interessen der Telekom und ermöglichen andererseits den Wettbewerbern, ihre Geschäftsmodelle zu realisieren," sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. "Dieser Interessenausgleich schafft Investitionsanreize in den zügigen flächendeckenden Glasfaserausbau zum Wohle aller Bürger."

Kürzungen gegenüber beantragten Entgelten

Die Bundesnetzagentur hat eine Vielzahl unterschiedlicher Entgelte überprüft, die für die Nutzung baulicher Anlagen von der Telekom erhoben werden. Dabei erwägt die Bundesnetzagentur, bei zahlreichen Entgelten zum Teil erhebliche Reduzierungen gegenüber den von der Telekom beantragten Entgelten vorzunehmen.

Bei der Überprüfung der Entgelte ist erstmals eine Regelung anzuwenden, wonach die Folgen für den Geschäftsplan des marktmächtigen Unternehmens zu berücksichtigen sind. Hierdurch sollen Investitionsanreize in den Ausbau hochleistungsfähiger Netze erhalten bleiben. Die Telekom hat die Entgelte anhand potenzieller Verluste eigener Kunden an Wettbewerber und daraus resultierender Erlöseinbußen (verlorene Deckungsbeiträge) ermittelt. Die Bundesnetzagentur ist diesen Überlegungen dem Grunde nach gefolgt. Sie hat aber auch die der Telekom entstehenden Kosten nicht außer Betracht gelassen. Zuschläge auf die Kosten für mögliche Kundenverluste sind nur für diejenige Infrastruktur gerechtfertigt, in die die Telekom zum Zweck des Glasfaserausbaus in besonderem Maße investiert. Das ist der Fall im sog. Verzweigerkabelbereich, dem Verteilnetz vom Kabelverzweiger hin zum
Kunden. Hier baut die Telekom aktuell gerade erst Glasfaser aus.

Den sog. Hauptkabelbereich dagegen hatte die Telekom im Zuge des Vectoringausbaus schon weitgehend mit Glasfaser bestückt. Investitionen in diesem Bereich werden durch Berücksichtigung eines Verzinsungs-Zuschlags für Glasfasernetze (sog. VHCN-WACC) geschützt.

Wie intensiv der Zugang zu Leerrohren in Anspruch genommen wird, lässt sich im Moment noch nicht valide abschätzen. Die Genehmigung ist daher zunächst auf den kurzen Zeitraum von zwei Jahren befristet.

Maßnahmenbündel Leerrohrzugang

Die Entscheidung zu den Entgelten ist eine von mehreren Entscheidungen im Kontext des sog. Leerrohrzugangs.

Die Bundesnetzagentur hat die Telekom auch verpflichtet, die vertraglichen Bedingungen zur Nutzung, das sog. Standardangebot, zur Prüfung einzureichen. Zudem muss sie regelmäßig Daten über verfügbare Kapazitäten in ihren Leerrohren zur Veröffentlichung im Infrastrukturatlas bereitzustellen. Die Telekom ist ihren bisherigen Verpflichtungen nachgekommen. Eine Entscheidung der Bundesnetzagentur zum Standardangebot wird folgen.

Weiteres Verfahren

Der Entwurf der Entscheidung kann bis zum 10. Mai 2024 kommentiert werden. Der endgültige Beschluss ergeht nach einem Konsolidierungsverfahren vor der Europäischen Kommission unter Beteiligung der Regulierungsbehörden der anderen europäischen Länder.

Der Entwurf der Entscheidung ist abrufbar unter www.bundesnetzagentur.de/bk3-23-079.

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