Wasserstoff-Kernnetz
Die nationale Wasserstoffstrategie hat den Markthochlauf von Wasserstoff zum Ziel. Dafür wird die ausreichende Verfügbarkeit von Wasserstoff und der Aufbau einer leistungsfähigen Wasserstoff-Infrastruktur sichergestellt.
Der Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur beginnt in einer ersten Stufe mit der Planung und Errichtung eines Wasserstoff-Kernnetzes.
Das Gesetz sieht vor, dass die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) innerhalb von drei Kalenderwochen nach Inkrafttreten des Gesetzes der Bundesnetzagentur einen Antrag mit Maßnahmen zur Errichtung des Wasserstoff-Kernnetzes vorlegen. Die Einreichungsfrist kann von der Bundesnetzagentur verlängert werden. Der Antrag wird innerhalb einer kurzen Frist geprüft.
Mit dem Wasserstoff-Kernnetz sollen derzeit bekannte große Verbrauchs- und Erzeugungsregionen für Wasserstoff in Deutschland erreicht und so zentrale Wasserstoff-Standorte, beispielsweise große Industriezentren, Speicher, Kraftwerke und Importkorridore, angebunden werden. Das Kernnetz soll wichtige Wasserstoffinfrastrukturen beinhalten, die bis 2032 in Betrieb gehen sollen.
Formeller Antrag
Die FNB haben einen Antrag auf Verlängerung der gesetzlichen Frist von drei Kalenderwochen für die Einreichung des formellen Antrags auf Genehmigung eines Wasserstoff-Kernnetzes gestellt.
Den vorliegenden Entwurf des Antrags hat die Bundesnetzagentur bereits konsultiert. Vielen Dank für jede abgegebene Stellungnahme zum Antragsentwurf. Nach Eingang des formellen Antrags der FNB startet das formelle Verfahren. Dann wird erneut die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. In dieser kann sich auf die bereits zum Antragsentwurf eingereichte Stellungnahme bezogen werden.
Gesetzliche Grundlage: § 28r Abs. 2 S. 1 EnWG, § 28r Abs. 2 S. 2 EnWG
Antragsentwurf
Am 12. Juli 2023 haben die Fernleitungsnetzbetreiber einen Planungsstand veröffentlicht und Betreibern von Leitungsinfrastrukturen die Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt. Das BMWK gab zudem Ländern, Verbänden und weiteren Stakeholdern die Möglichkeit, Stellung zu beziehen.
Die Fernleitungsnetzbetreiber haben anschließend das Wasserstoff-Kernnetz modelliert und der Bundesnetzagentur am 15. November 2023 einen entsprechenden Antragsentwurf vorgelegt. Der Entwurf ist bis zum 8. Januar 2024 konsultiert worden. Die Leitungsmeldungen Dritter wurden im Rahmen der Modellierung durch die Fernleitungsnetzbetreiber einbezogen und sind im Antragsentwurf berücksichtigt.
Insgesamt sieht der Antragsentwurf eine Leitungslänge von 9.721 km vor, die überwiegend auf Umstellungen bestehender Erdgasleitungen basieren. Die zu erwartenden Investitionskosten belaufen sich auf 19,8 Milliarden Euro.
Gesetzliche Grundlage: § 28r EnWG
Konsultation des Antragsentwurfs
Im Sinne eines transparenten und effizienten Verfahrens haben wir bereits vor dem Start des formellen Verfahrens, allen Stakeholdern und der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich zu dem Antragsentwurf der Fernleitungsnetzbetreiber zu äußern. Das vorgelagerte Konsultationsverfahren lief vom 15. November 2023 bis 8. Januar 2024. Es soll den Genehmigungsprozess für das Wasserstoff-Kernnetz vorbereiten und eine zeitnahe Genehmigung nach Vorlage des formellen Antrages begünstigen.
Anlage 1: Projektübersicht (xlsx / 178 KB)
Anlage 2: Leitungsmeldungen (xlsx / 58 KB)
Anlage 3: Maßnahmenliste (xlsx / 132 KB)
Anlage 4: Maßnahmenkarte (pdf / 2 MB)
Wir werten aktuell die Stellungnahmen aus und werden diese beim weiteren Prozess berücksichtigen.
Die eingereichten Stellungnahmen werden an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) weitergeleitet und könnten bei Bedarf auch an die Fernleitungsnetzbetreiber als Urheber des Antragsentwurfs übermittelt werden.
Stand: 19.01.2024