Markt­trans­pa­renz­stel­le und RE­MIT

Markttransparenzstelle

Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt betreiben gemeinsam die Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas.

Hier gelangen Sie zum Internetauftritt der Markttransparenzstelle

REMIT-Informationsportal

Darüber hinaus gibt es das REMIT-Informationsportal der Bundesnetzagentur mit Informationen zur EU-Verordnung REMIT, den damit verbundenen Pflichten der Marktteilnehmer und über die Aufgaben der Bundesnetzagentur zur Durchsetzung der Verbote von Insiderhandel und Marktmanipulation.

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Missbrauchsaufsicht im Bereich Stromerzeugung/-großhandel

Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur veröffentlichen Leitfaden

Das Bundeskartellamt und die Bundesnetzagentur haben am 27. September 2019 den Leitfaden für die kartellrechtliche und energiegroßhandelsrechtliche Missbrauchsaufsicht im Bereich Stromerzeugung/-großhandel – Preisspitzen und ihre Zulässigkeit (Stand 27.09.2019) (pdf / 266 KB) veröffentlicht.

Der Leitfaden erläutert die Zielrichtung, die Regeln für die Anwendung und die Reichweite der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht auf dem Stromerstabsatzmarkt und behandelt Auslegungsfragen der Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT) in Bezug auf den Energiegroßhandel. Der Leitfaden wurde von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt gemeinsam erstellt.

Konsultation

Der Entwurf des Leitfadens wurde vom 20. März bis 20. Mai 2019 schriftlich konsultiert. In der Konsultation des Leitfadens wurden insgesamt 12 Stellungnahmen von Stromerzeugungsunternehmen, Verbänden, Strombörsen, einer nationalen Regulierungsbehörde und einem wissenschaftlichen Institut abgegeben. Die Stellungnahmen wurden intensiv ausgewertet und für die Finalisierung des Leitfadens berücksichtigt.

Entwurfsfassung des Leitfadens für die Missbrauchsaufsicht Strom (Stand 20.03.2019) (pdf / 544 KB)

Stellungnahmen (ZIP / 9 MB)

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