Aus­schrei­bung nach dem KVBG / Ge­bots­ter­min 4. Ja­nu­ar 2021

Hinweis: Das Formular „Anteilseigner“ muss abweichend zur Bekanntmachung zum Gebotstermin am 4. Januar 2021 nicht mehr abgegeben werden, da der hierfür maßgebliche § 14 Abs. 1 Nr. 1 lit. c KVBG mit Wirkung zum 10.12.2020 durch das Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften vom 3.12.2020, BGBl. I 2020, 2682 (2689) aufgehoben wurde.

Öffentliche Bekanntmachung der Zuschläge vom 1. April 2021

Bezuschlagte Anlagen der 2. Runde der Kohlestilllegungsausschreibungen auf einer Deutschlandkarte Bezuschlagte Anlagen der 2. Runde der Kohlestilllegungsausschreibungen

Die Bundesnetzagentur macht hiermit die Ergebnisse des Ausschreibungsverfahrens zur Reduzierung der Verstromung von Steinkohleanlagen und Braunkohle-Kleinanlagen für den Gebotstermin 4. Januar 2021 gemäß § 24 Abs. 1 KVBG öffentlich bekannt.

Es wurden 3 Gebote mit einer Gebotsmenge von insgesamt 1.514,000 MW bezuschlagt. Da diese Ausschreibungsrunde überzeichnet war, hat gemäß § 18 Abs. 8 S. 2 KVBG das Gebot mit der Kennziffer, durch dessen Bezuschlagung das Ausschreibungsvolumen von 1.500 MW erstmals überschritten wurde, noch einen Zuschlag erhalten.

Der niedrigste Gebotswert, der einen Zuschlag erhalten hat, beträgt 0 €/MW.
Der höchste Gebotswert, der einen Zuschlag erhalten hat, beträgt 59.000 €/MW.
Tabelle: Übersicht über die bezuschlagten Gebote zum Gebotstermin 4. Januar 2021

Name des Bieters

Name der Anlage

Bezuschlagte Gebotsmenge (MW)

Zuschlagsnummer

Uniper Kraftwerke GmbHKraftwerk Wilhelmshaven757KVBG21-1/001
Kraftwerk Mehrum GmbHKraftwerk Mehrum (KWM), Block 3690KVBG21-1/002
Mitteldeutsche Braunkohlengesellschaft mbHKraftwerk Deuben67KVBG21-1/003

Die Angaben der jeweiligen Betreiber zur angestrebten Nutzung der Anlagenstandorte nach dem Wirksamwerden des Kohleverfeuerungsverbotes finden Sie in der Liste der Zuschläge - Gebotstermin 4.1.2021 (xlsx / 33 KB) .

Die Zuschläge sind eine Woche nach dieser öffentlichen Bekanntmachung, also am 8. April 2021, als öffentlich bekanntgegeben anzusehen.
(§ 24 Abs. 1 S. 2 KVBG)

Gebote, die nicht auf der Liste stehen, haben keinen Zuschlag erhalten. Unabhängig von dieser Bekanntmachung werden alle Bieter separat über die Bezuschlagung oder Nichtbezuschlagung ihrer Gebote unterrichtet.

Bekanntmachung der Ausschreibung

(gem. § 11 Abs. 1 KVBG)

Kurzübersicht

Abgabefrist für den Gebotstermin

Ausschreibungs-
volumen (MW)

Höchstpreis
(Euro pro MW)

Netzfaktor
(Euro pro MW)

4. Januar 20211.500155.000118.898,47

Gebotstermin

Der Gebotstermin für diese Ausschreibungsrunde ist der 4. Januar 2021.

Die Gebote müssen bis 24:00 Uhr am Montag, den 4. Januar 2021 bei der Bundesnetzagentur in Bonn schriftlich und verschlossen eingegangen sein. Die Gebote können auch innerhalb der Frist an der Pforte der Bundesnetzagentur in Bonn abgegeben werden.

Alle Gebote sind wie folgt zu adressieren:
Bundesnetzagentur
Referat 617 – Gebot KVBG
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

Ausschreibungsvolumen

Das Ausschreibungsvolumen für diesen Gebotstermin beträgt 1.500 MW (gemäß § 6 Abs. 3 Satz 2 KVBG).

Höchstpreis

Der Höchstpreis für diesen Gebotstermin beträgt 155.000 Euro pro MW Nettonennleistung (gemäß § 19 Abs. 1 Nummer 2 KVBG).

Netzfaktor

Der Netzfaktor für diesen Gebotstermin beträgt 118.898,47 Euro pro MW Nettonennleistung (gemäß § 18 Abs. 5 KVBG).

Berechnung des Netzfaktors für die zweite Ausschreibung nach dem KVBG, Gebotstermin 04.01.2021 (pdf / 189 KB)

Formatvorgaben

Die Bundesnetzagentur hat für die Gebotsabgabe zu diesem Termin die nachfolgenden Formatvorgaben nach § 11 Abs. 3 KVBG verbindlich vorgegeben.

Die benötigten Formulare sind mit einem geeigneten PDF-Reader-Programm am Computer auszufüllen. Handschriftlich ausgefüllte Formulare entsprechen nicht den Formatvorgaben.

Formatvorgaben für den Gebotstermin 4. Januar 2021

Hauptformular Gebot (pdf / 3 MB)
Formular "Angaben zum Bevollmächtigten" (pdf / 2 MB)
Formular "Erklärung der Tarifpartner" (pdf / 2 MB)

Vorgaben zur Gebotsabgabe (pdf / 2 MB)

Vorgaben zum Nachweis historischer CO2-Emissionen (pdf / 1 MB)

Formular "Dampfsammelschienen-Blockzuordnung" (pdf / 3 MB)
Vorgaben zur Dampfsammelschienen-Blockzuordnung (pdf / 2 MB)
Formular "Gebotsrücknahme" (pdf / 2 MB)

Festlegungen

Die Bundesnetzagentur hat bislang noch keine Festlegungen nach § 62 KVBG zur Gebotsabgabe oder zum Zuschlagsverfahren getroffen.

Zusätzlicher Hinweis:
Das Formular zur Abgabe der bedingten Verzichtserklärung nach § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 KVBG ist auf der Internetseite des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abrufbar.

Stand: 01.04.2021

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