CB-Funk

Der CB-Funk ist eine private, nicht kommerzielle Funkanwendung und dient der Nachrichtenübermittlung (Sprache und Daten) zwischen den Nutzern, wobei alle Nutzer gleichberechtigt sind.

Allgemeinzuteilung

Gemäß der CB-Funk Allgemeinzuteilung (pdf / 151 KB) (Vfg 21/2021) ist jedermann berechtigt die dort zur Nutzung im CB-Funk vorgesehenen Frequenzen unter den festgelegten Bestimmungen zu nutzen. Die in der Vergangenheit von der Bundesnetzagentur zugeteilten Kennungen im CB-Funkanlagen sind gegenstandslos.

Weitere Hinweise

Regelungen zur harmonisierten Nutzung von Frequenzen für CB-Funkanlagen sind in der ECC Entscheidung (11)03 enthalten. Über den folgenden Link sind Informationen zur Umsetzung der ECC-Decision (11)03 in den einzelnen Ländern zu finden.

Im Bereich der Bundesrepublik Deutschland ist diese Umsetzung mit der CB-Funk-Allgemeinzuteilung erfolgt. Weitere Informationen zum Betrieb von CB-Funkgeräten sind aus den Geräteunterlagen ersichtlich beziehungsweise bei der für das andere Land zuständigen Verwaltung erhältlich.

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