Ef­fi­zi­enz­ver­gleich Fern­lei­tungs­netz­be­trei­ber

Der Effizienzvergleich ist ein wesentliches Element zur Bestimmung der individuellen Erlösobergrenzen der Netzbetreiber.

Zur Ermittlung der individuellen Effizienzwerte der Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) sieht die ARegV die Durchführung eines nationalen Effizienzvergleichs mit den in Anlage 3 genannten Methoden vor (§ 22 Abs. 3 und 4 ARegV), wobei Vergleichs- und Strukturparameter gegenübergestellt werden.

Zu den Vergleichsparametern zählen Parameter (nach § 13 Abs. 3 ARegV)

  • zur Beschreibung der Versorgungsaufgabe und der Gebietseigenschaften (insbesondere geografische, geologische oder topologische Merkmale)

    und

  • strukturelle Besonderheiten der Versorgungsaufgabe.

Zu den Aufwandsparametern zählen die nach § 12 Abs. 4a und 14 ARegV genannten und im Rahmen des Effizienzvergleichs anzusetzenden Kosten.

Um diese Parameter zu bilden werden zuvor bei den Netzbetreibern Struktur- und Kostendaten abgefragt.

Stehen für die Durchführung einer stochastischen Effizienzgrenzenanalyse nicht die Daten einer hinreichenden Anzahl an Netzbetreibern zur Verfügung, findet ausschließlich die Dateneinhüllungsanalyse Anwendung. (§ 12 Abs. 2 bis 4, § 13 Abs. 1 und 3 und § 14 ARegV finden entsprechend Anwendung.)

Stehen für einen nationalen Effizienzvergleich nicht Daten einer hinreichenden Anzahl von Netzbetreibern zur Verfügung, wird stattdessen ein internationaler Effizienzvergleich nach § 22 Abs. 1 ARegV durchgeführt.

4. Regulierungsperiode (2023-2027)

Veröffentlichung aktueller Strukturdatenstand

Die Bundesnetzagentur hat im Frühjahr 2021 bei den FNB zur Durchführung des anstehenden Effizienzvergleichs zur 4. Regulierungsperiode gemäß Beschluss BK9-20/604 Strukturdaten erhoben.

Eine vollständige und korrekte Datenbasis bildet die notwendige Grundlage für die daraus ermittelten Effizienzwerte. Daher wurden die erhobenen Strukturdaten durch die Bundesnetzagentur plausibilisiert und zusammen mit den Netzbetreibern Auffälligkeiten überprüft und im Bedarfsfall korrigiert.

Als einen weiteren Schritt der Plausibilisierung veröffentlichte die Bundesnetzagentur verschiedene Datenstände der erhobenen und geprüften Strukturdaten. Zum Abschluss der Plausibilisierung veröffentlicht die Bundesnetzagentur den finalen Datenstand der Strukturdaten sowie beider Kostenparameter.

Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt diese Veröffentlichung durch die Regulierungsbehörde in § 23b Abs. 1 S. 1 Nr. 7 EnWG vor.

Die FNB erhalten so die Möglichkeit, die Datenqualität aller Daten und die sich anschließenden Effizienzmodellanalysen zu prüfen.

Veröffentlichte Daten (Excel-Tabellen)

Stand 19. Oktober 2021: Datenveröffentlichung FNB (xlsx / 25 KB)

Stand 6. Dezember 2021: Datenveröffentlichung FNB (xlsx / 54 KB)

Stand 16. September 2022: Datenveröffentlichung FNB (xlsx / 23 KB)
Rechtlicher Hinweis
Sofern durch eine Veröffentlichung Ihrer Strukturdaten Rückschlüsse auf Kosten oder Preise Dritter möglich sind, ist von einer Veröffentlichung dieser Datenteile gemäß § 23b Abs. 1 S. 2 EnWG abzusehen. Sollten anhand Ihrer zu veröffentlichenden Daten Rückschlüsse auf Kosten oder Preise Dritter möglich sein, ist dies der Bundesnetzagentur unter folgender Mailadresse inklusive Begründung mitzuteilen: 602.Anreizregulierung@BNetzA.de
Eine Entscheidung mit Rechtsbehelfsbelehrung ergeht Ihnen gegenüber nicht. Die Bundesnetzagentur sieht sich an die gesetzlichen Regelungen gebunden. Wenn Sie nicht mit der Veröffentlichung aller oder einzelner dort aufgeführter Informationen einverstanden sind, ist unmittelbar der Rechtsweg zu beschreiten. Wir weisen darauf hin, dass wir keine Gleichbehandlungszusage abgeben werden. Sollten Sie Rechtsmittel einlegen, bitten wir Sie, dies der Bundesnetzagentur mitzuteilen: 602.Anreizregulierung@BNetzA.de

3. Regulierungsperiode (2018-2022)

Die Datenabfrage erfolgte gemäß der Festlegung BK9-15-604 Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Durchführung des Effizienzvergleichs der Fernleitungsnetzbetreiber für die 3. Regulierungsperiode.
Das folgende Dokument erläutert die Bildung der Vergleichsparameter:
Kostentreiberanalyse und Effizienzvergleich der Gasfernleitungsnetzbetreiber - Arbeitsstand Parameterdefinitionen (pdf / 1 MB)

2. Regulierungsperiode (2013-2017)

Die Datenabfrage erfolgte gemäß der Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten bei Fernleitungsnetzbetreibern zur Ermittlung der Effizienzwerte für die 2. Regulierungsperiode im Rahmen der Durchführung der Anreizregulierung (BK9-11-604).

1. Regulierungsperiode (2009-2012)

Zur Ermittlung der Effizienzwerte der FNB wurden für die 1. Regulierungsperiode zwei nationale Effizienzvergleiche durchgeführt.

Der Effizienzvergleich im Jahr 2008 umfasste die Daten aller regionalen FNB.
Im 2009 durchgeführten Effizienzvergleich wurden dagegen alle überregionalen FNB einem Benchmark unterzogen.

Die zwei getrennt durchgeführten Effizienzvergleiche waren dem Umstand geschuldet, dass die überregionalen FNB Leitungswettbewerb angemeldet hatten und damit der Regulierung entzogen waren. Daher wurden im Jahr 2008 nur die regionalen FNB einem Benchmark unterzogen.

Die Bundesnetzagentur verpflichtete im Jahr 2008 die überregionalen FNB nach § 3 Absatz 2 und 3 i.V.m. § 19 GasNEV, ihre Netzentgelte ebenfalls kostenorientiert zu bilden, da diese nicht zu einem überwiegenden Teil wirksamem bestehenden oder potentiellen Leitungswettbewerb ausgesetzt waren. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2009 ein weiterer Effizienzvergleich für die überregionalen FNB durchgeführt.

Sowohl für den regionalen als auch den überregionalen FNB-Effizienzvergleich stand keine hinreichende Anzahl von Unternehmen zur Durchführung einer Stochastic Frontier Analysis (SFA) zur Verfügung. Aus diesem Grund kam ausschließlich die Data Envelopment Analysis (DEA) zur Anwendung.

Veröffentlichung der Effizienzwerte

Für Gasnetzbetreiber werden die Werte in der Datentabelle auf dieser Seite veröffentlicht.

Die Effizienzwerte der 1. Regulierungsperiode für die regionalen Fernleitungsnetzbetreiber und für die überregionalen Fernleitungsnetzbetreiber finden Sie hier: BK9-08-801 und ff (gem. § 31 ARegV)

Mastodon