Manche EEG-Regelungen gelten nur für EE-Anlagen bis zu (oder ab) einer bestimmten Leistung. Es ist darum wichtig, die Leistung der EE-Anlage richtig einzuordnen.
Die „installierte Leistung“ einer EE-Anlage entspricht nach den Vorgaben des EEG ihrer elektrischen Wirkleistung, die sie „bei bestimmungsgemäßem Betrieb ohne zeitliche Einschränkungen unbeschadet kurzfristiger geringfügiger Abweichungen technisch erbringen kann“.
Der Wert gibt also sinngemäß an, was die EE-Anlage nach Standard-Testbedingungen auf gewisse Dauer maximal leisten kann. In der Regel ergibt sich die installierte Leistung aus dem Typenschild der EE-Anlage oder der Bescheinigung des Herstellers über die Nennleistung.
Weitergehende Erläuterungen am Beispiel der ehemaligen EEG-Umlagepflichten: Leitfaden zur Eigenversorgung, Seite 76.
Bei einer
Solaranlage wird die installierte Leistung in Wp (Watt Peak) oder
kWp (Kilowatt peak) angegeben. Beispiel: Werden auf dem Dach eines Einfamilienhauses 20 Solarmodule mit je 350 Wp neu installiert, geht es zusammengefasst um eine Solaranlage mit einer installierten Leistung von 7
kWp (= 7.000 Wp). Werden
z.B. zwei Jahre später vier weitere Solarmodule mit je 350 Wp ergänzt, so handelt es sich zusammengefasst um eine zusätzliche (zweite) Solaranlage mit einer installierten Leistung von 1,4
kWp (1.400 Wp).
Auf die
Leistung des Wechselrichters kommt es für die „installierte Leistung“ der Solaranlage nach dem
EEG nicht an.(Außerhalb des
EEG kann es insbesondere im Rahmen der
technischen Anforderungen des VDEzum vereinfachten Anschluss von Balkon-Solaranlagen auf die Leistung des Wechselrichters ankommen.)
Praxistipp:
In der Regel klärt der beauftragte Installateur (oder Verkäufer) der Solaranlage gegenüber dem Netzbetreiber die jeweils maßgebliche „installierte Leistung“ für seine Kundinnen und Kunden.