KWKG-Auf­sicht

Die Bundesnetzagentur nimmt die Aufsicht über das Fördersystem nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) wahr.

Die Aufsicht umfasst u.a. die ordnungsgemäße Abwicklung der

  • Zuschlagszahlungen von den Netzbetreibern an die Betreiber von KWK-Anlagen und von innovativen KWK-Systemen,
  • Zuschlagszahlungen von den Netzbetreibern an die Betreiber von Wärme- und Kältenetzen sowie von Wärme- und Kältespeichern sowie
  • Abnahme des Stroms aus KWK-Anlagen.

Die Finanzierung und Wälzung der KWKG-Förderkosten ist Anfang 2023 umgestellt worden und nunmehr eigenständig im Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) geregelt. Die damit einhergehenden Aufgaben der Bundesnetzagentur u.a. zur Überwachung der Kostenwälzung, zur Führung der KWKG-Konten und zur Erhebung der KWKG-Umlage unter Berücksichtigung der Umlageprivilegien fallen seitdem nicht mehr unter die KWKG-Aufsicht, sondern unter die neue EnFG-Aufsicht.

Bei Fragen zu den Themen der KWKG-Aufsicht oder Hinweisen zu Verdachtsfällen nutzen Sie bitte die Kontaktdaten in der unten stehenden Box.

Kontakt

KWKG-Aufsicht
Referat 625
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn

E-Mail: eeg-kwkg@bnetza.de

Gesetzliche Grundlage

§ 31b KWKG - Weitere Aufgaben der Bundesnetzagentur

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