För­der­pro­gram­me für Ihr Di­gi­ta­li­sie­rungs­vor­ha­ben

Sie erhalten hier einen Überblick über aktuelle bundesweite Fördermöglichkeiten, die Sie für Digitalisierungsvorhaben in Ihrem Unternehmen beantragen können. Eine Vielzahl der Maßnahmen und Programme sind speziell auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zugeschnitten.
Darüber hinaus können Sie in der Förderdatenbank des Bundes nach weiteren geeigneten Förderprogrammen recherchieren, die auch auf der Landes- und EU-Ebene angeboten werden.

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Mittelstand-Digital Zentren

Logo Mittelstand-Digital Zentren

Mittelstand-Digital Zentren
ArtInformation, Sensibilisierung und Qualifikation
FörderprogrammMittelstand-Digital Zentren
KurzbeschreibungDas Netzwerk an 27 Mittelstand-Digital Zentren informiert KMU über die Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung und unterstützt sie dabei mit vielfältigen kostenlosen Angeboten (Veranstaltungen, Leitfäden, Reifegradtests, Best-Practice Beispiele, KI-Trainer, Demonstratoren usw.)
Unternehmensartkleine und mittlere Unternehmen
Gründungsjahrkeine Vorgaben
Branchegewerbliche Wirtschaft, Handwerk
HauptsitzDeutschland
Was wird gefördert?Mit regionalen und thematischen Zentren bietet Mittelstand-Digital im ganzen Bundesgebiet kompetente und anbieterneutrale Anlaufstellen zur Information, Sensibilisierung und Qualifikation. Kleine und mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe können durch Praxisbeispiele, Demonstratoren, Informationsveranstaltungen und den gegenseitigen Austausch die Vorteile der Digitalisierung erleben.
FördersummeEs erfolgt keine finanzielle Förderung.
Weitere InformationenMittelstand Digital
KontaktWIK Wissenschaftliches Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste GmbH
Rhöndorfer Str. 68
53604 Bad Honnef
Tel.: 02224 9225-44
Fax: 02224 9225-63
E-Mail: mittelstand-digital@wik.org

go-digital / Digitalisierungsberatung

Logo go-digital

go-digital / Digitalisierungsberatung
ArtZuschuss
Förderprogrammgo-digital
Kurzbeschreibung

Das Förderprogramm go-digital fördert gezielte Beratungs- und Umsetzungsleistungen durch autorisierte Beratungsunternehmen in den Modulen

  • Digitalisierungsstrategien
  • IT-Sicherheit
  • digitale Geschäftsprozesse
  • Datenkompetenz
  • digitale Markterschließung
Mitarbeiterzahlunter 100
Umsatzunter 20 Mio. Euro
Unternehmensartkleine und mittlere Unternehmen
Gründungsjahrkeine Vorgaben
Branchegewerbliche Wirtschaft, Handwerk
HauptsitzDeutschland
Was wird gefördert?

Gefördert werden Beratungsleistungen in einem wählbaren Hauptmodul und ggf. Nebenmodulen zu Auf- und Ausbau von IT-Systemen.

  • Modul "Digitalisierungsstrategie" zielt auf die Entwicklung neuer funktionsfähiger digitaler Geschäftsmodelle und -prozesse bzw. die Digitalisierung vorhandener Geschäftsmodelle und -prozesse. Sie kann dabei Themen wie die Einführung neuer innovativer Verfahren oder Technologien, (Kommunikations-)Prozesse, Dienstleistungen oder den Umgang mit Daten aufgreifen. Die Beratung darf nicht auf die Einführung eines spezifischen Produkts ausgerichtet sein.
  • Modul "IT- Sicherheit" fördert die qualifizierte Beratung von KMU und Handwerk zur Verbesserung ihres IT-Sicherheitsniveaus und des Datenschutzes.
  • Modul "Digitale Geschäftsprozesse" ist die Beratung in Bezug auf die Einführung entsprechender e-Business-Software-Lösungen einschließlich ihrer möglichst sicheren Abwicklung im Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Kunden bzw. Geschäftspartnern.
  • Modul "Datenkompetenz" fördert Beratungs- und Umsetzungsleistungen, mit denen KMU eine aktive Beteiligung an der sich entwickelnden Datenökonomie ermöglicht wird.
  • Mit dem Modul "Digitale Markterschließung" soll Onlinepräsenz professionalisiert werden.
FördersummeGefördert werden Beratungsleistungen als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung von 50 % auf einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr.
BeispielePraxisbeispiele
Video
Weitere InformationenDigitalisierungsberatung über go-digital (BMWK)
KontaktEURONORM GmbH
Stralauer Platz 34
10243 Berlin
Hotline 030 / 97003-333 (montags bis freitags 9:00 – 17:00 Uhr)
go-digital@euronorm.de
info@euronorm-gmbh.de-mail.de
www.euronorm.de

Innovationsgutscheine go-inno

Logo go-inno

Innovationsgutscheine go-inno
ArtZuschuss
FörderprogrammInnovationsgutscheine go-inno
KurzbeschreibungBundesweite Förderung von externen Beratungsleistungen  bei der Entwicklung von innovativen Arbeitsprozessen, Produkten und Dienstleistungen.
Mitarbeiterzahlweniger als 100
Umsatzunter 20 Mio. Euro
Unternehmensartkleine und mittlere Unternehmen
Gründungsjahrkeine Vorgaben
Branchegewerbliche Wirtschaft, Handwerk
ausgenommene BranchenLandwirtschaft und Fischerei
HauptsitzDeutschland
Was wird gefördert?
  • Förderung externer Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produktinnovationen oder technischen Verfahrensinnovationen. Die Beratungsleistungen erfolgen durch ein vom BMWK autorisiertes Beratungsunternehmen oder einen von ihm beauftragten Projektträger.
  • Die Förderung erfolgt grundsätzlich ohne thematische Einschränkungen auf bestimmte Technologien, Produkte, Branchen oder Wirtschaftszweige in zwei Leistungsstufen.
Fördersumme

Leistungsstufe 1:
Potenzialanalyse bis 8 (ggf. 2 zusätzliche) Beratertage innerhalb von drei Monaten, max. 5.500 Euro

Leistungsstufe 2:
Realisierungskonzept und/oder Projektmanagement bis 20 (ggf. 5 zusätzl.) Beratertage innerhalb eines Jahres, max. 13.750 Euro und/oder bis 15 Beratertage, max. 8.250 Euro

Mehrwertsteuer und Differenzbetrag zwischen Kosten und Zuschuss sind in beiden Leistungsstufen als Eigenmittel selbst zu tragen.

BeispielePraxisbeispiele
Weitere InformationenInnovationsgutscheine go-inno
KontaktEURONORM GmbH
Stralauer Platz 34
10243 Berlin
Telefon 030 / 97003-200 (montags bis freitags 9:00 – 17:00 Uhr)
go-inno@euronorm.de
info@euronorm-gmbh.de-mail.de
www.euronorm.de

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Logo ZIM

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
ArtZuschuss
FörderprogrammZentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
KurzbeschreibungDas ZIM ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm. Mit dem ZIM sollen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen nachhaltig gestärkt werden. Es soll zum volkswirtschaftlichen Wachstum beitragen, insbesondere durch die Erschließung von Wertschöpfungspotenzialen und die Hebung des Niveaus anwendungsnahen Wissens.
Mitarbeiterzahlkleiner/gleich 249
Umsatzunbegrenzt
Unternehmensartkleine und mittlere Unternehmen
Gründungsjahrkeine Vorgaben
Branchealle
HauptsitzDeutschland
Was wird gefördert?Mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die mit ihnen zusammenarbeiten, erhalten Zuschüsse für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen. Wesentlich für eine Bewilligung sind der technologische Innovationsgehalt sowie gute Marktchancen der geförderten FuE-Projekte
Fördersumme

• Die zuwendungsfähigen Kosten für das ZIM-Einzelprojekt betragen maximal 550.000 Euro.
• Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung zu unterschiedlichen Fördersätzen, die sich an Größe, Alter und Sitz des Unternehmens orientieren.

• Das ZIM fördert auch FuE-Kooperationsprojekte von Unternehmen oder von Unternehmen und Forschungseinrichtungen zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen. In diesem Fall kann die Zuwendungshöhe für ein Gesamtprojekt maximal 2,3 Mio. Euro betragen. Die Fördersätze variieren je nach Größe, Alter und Sitz der Unternehmen.

BeispieleDas ZIM verhilft einer Vielzahl unterschiedlichster Ideen aus dem Mittelstand zum Durchbruch. Mehr als 300 Beispiele können auf der ZIM-Website konsultiert werden:
Beispiel: "Das Einschreiben wird mobil"
Ziel des im Rahmen von ZIM-Einzelprojekten geförderten Vorhabens der whatever mobile GmbH war die Entwicklung der zertifizierten Kurznachricht „certSMS“, einer Kombination aus SMS und einem zertifizierten Dokument, das einen rechtssicheren Nachweis über die Zustellung einer SMS bietet. Der Versender der „certSMS“ erhält eine Bestätigung über den Versand in Form eines digital signierten Dokuments. Das Dokument im PDF-Format wird durch den Zertifizierungsdienst mit einer qualifizierten Signatur versehen – damit ist Rechtssicherheit nach § 126a BGB gegeben. Unternehmen, die „certSMS“ für die Kommunikation mit ihren Endkunden einsetzen, erhalten somit eine umgehende Rückmeldung, ob die Nachricht angekommen ist und gleichzeitig einen Nachweis über die Zustellung. Im Gegensatz zur Papierzustellung wird nicht nur der Zeitpunkt, sondern auch der Inhalt dokumentiert. Wie beim Briefgeheimnis spielen auch hier Vertraulichkeit und Sicherheit eine wesentliche Rolle. Deshalb hat whatever mobile bei der Entwicklung besonderen Wert auf die Systemsicherheit gelegt. Die Integration in bestehende Systeme ist einfach.
Weitere InformationenZentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
KontaktZIM-Einzelprojekte EuroNorm GmbH
Projektträger im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Tel.: 030 / 970 03 222

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Förderung von Unternehmensberatungen
ArtZuschuss
FörderprogrammFörderung von Unternehmensberatungen
KurzbeschreibungErfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken.
Mitarbeiterzahlkleiner/gleich 249
Umsatzgrößer als 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme größer 43 Mio. Euro
Unternehmensartkleine und mittlere Unternehmen
Gründungsjahrkeine Vorgaben
Branchealle
ausgenommene Branchen und Wirtschaftszweige
  • Freie Berufe
  • Unternehmens- oder Wirtschaftsberatungen
  • Wirtschafts- oder Buchprüfungen
  • Steuerberatungen oder Rechtsanwälte
  • Notare
  • Insolvenzverwalter
  • Unternehmen, die in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind
HauptsitzDeutschland
was wird gefördert?Unternehmen können sich von qualifizierten Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.
Fördersumme

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den förderfähigen Beratungskosten sowie dem Standort der beratenen Betriebsstätte.

Förderfähige Beratungskosten:

  • Honorar des Beratungsunternehmens
  • eventuell angefallene Reisekosten des Beratungsunternehmens

Nicht förderfähige Beratungskosten:

  • Umsatzsteuer
  • Zertifizierungskosten

Standort der beratenen Betriebsstätte / Fördersatz / Maximaler Zuschuss

  • Neue Bundesländer (ohne Land Berlin, ohne Region Leipzig), Region Lüneburg, Region Trier: 80 %, 2.800 Euro
  • Alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg, ohne Region Trier), Land Berlin, Region Leipzig: 50 %, 1.750 Euro

Somit werden Beratungskosten bis zu einem maximalen Wert von 3.500 Euro gefördert. Darüberhinausgehende Kosten sind zwar nicht förderschädlich, müssen jedoch aus eigenen Mitteln des Antragstellenden gezahlt werden. Liegen die Beratungskosten unter dem zulässigen Höchstwert, werden sie anteilig mit dem entsprechenden Fördersatz bezuschusst. Der dann verbleibende Restbetrag zum Förderhöchstsatz pro Beratung verfällt und kann somit nicht auf weitere Beratungen angerechnet werden.

Weitere Details: Merkblatt

Weitere InformationenFörderung einer Unternehmensberatung der BAFA
KontaktUnternehmensberatung
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 413 – Beratungsförderung
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1570
Fax: 06196 908-1800
E-Mail: unternehmensberatung@bafa.bund.de
Erreichbarkeit
Montag bis Freitag: 10:00 Uhr – 14:00 Uhr

ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit

ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit
ArtDarlehen
FörderprogrammERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit
KurzbeschreibungMit dem ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit können Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben sowie Investitionen und Betriebsmittel in innovativen Unternehmen finanziert werden.
Mitarbeiterzahlkleiner/gleich 249
UmsatzJahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro bzw. max. 500 Mio. Euro Gruppenumsatz bei größeren mittelständischen Unternehmen
Unternehmensartkleine und mittlere Unternehmen, größere mittelständische Unternehmen, Einzelunternehmer oder Freiberufler
Gründungsjahrkeine Vorgaben
Branchegewerbliche Wirtschaft, gewerbliche Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht
HauptsitzDeutschland bzw. Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland von Unternehmen mit Sitz im Ausland
Was wird gefördert?

Gefördert wird der Investitionsbedarf:

  • Im Zusammenhang mit einem Innovationsvorhaben zur Neuentwicklung von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen die neu für das Unternehmen sind
  • Im Zusammenhang mit einem Digitalisierungsvorhaben
  • Innovativer Unternehmen

Gefördert wird der Betriebsmittelbedarf:

  • Im Zusammenhang mit einem Innovationsvorhaben zur Neuentwicklung von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen die neu für das Unternehmen sind
  • Im Zusammenhang mit einem Digitalisierungsvorhaben
  • Innovativer Unternehmen

Eine detaillierte Übersicht über förderfähige Vorhaben beziehungsweise Unternehmen entnehmen Sie bitte der Anlage ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit – Förderfähige Maßnahmen.

Fördersumme
  • Kreditmindestbetrag: 25.000 Euro
  • Bis zu 25 Mio. Euro pro Innovations- und Digitalisierungsvorhaben
  • Bis zu 7,5 Mio. Euro pro Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen
  • Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten und Betriebsmittel
Weitere InformationenERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit
KontaktKfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Tel.: 0800 5399001
E-Mail: info@kfw.de

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

KMU-innovativ

KMU-innovativ
ArtZuschuss
FörderprogrammKMU-innovativ
KurzbeschreibungMit der Förderinitiative KMU-innovativ unterstützt das BMBF Spitzenforschung im deutschen Mittelstand.
Mitarbeiterzahlkleiner/gleich 249
UmsatzJahresumsatz unter 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme unter 43 Mio. Euro
Unternehmensartkleine und mittlere Unternehmen
Gründungsjahrkeine Vorgaben
Branchealle
HauptsitzSitz oder Betriebsstätte in Deutschland
Was wird gefördert?

Über die Bekanntmachungen der Förderinitiative KMU-innovativ werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der forschungsintensiven Entwicklung eines neuen Standes der Technik oder Methodik, die zu einem neuen Produkt oder Kundennutzen führen, gefördert. Die Hauptforschungs- und Entwicklungslast muss beim KMU liegen sowie die Projektergebnisse primär diesen zugutekommen. Treiber und Konsortialführer muss das KMU sein. Im Verbund mit den KMU sind auch antragsberechtigt Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Wichtig ist dabei, dass das Vorhaben genau einer der Technologiefelder und -bereiche innerhalb von KMU-innovativ zuordnen werden kann, da für die einzelnen Technologiefelder und -bereiche jeweils eine eigene Bekanntmachung gelten, die jeweils spezifisch durch einen Projektträger bzw. Fachreferat im BMBF verantwortet werden. Die Regelungen in den einzelnen Bekanntmachungen können sich im Detail. unterscheiden.

FördersummeIn KMU-innovativ können Forschungseinrichtungen/Hochschulen mit bis zu 100% und Unternehmen mit bis zu 50-60% gefördert werden.
SonstigesInteressenten wird unbedingt empfohlen, sich zuerst an die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes zu wenden. Dort werden die grundsätzliche Voraussetzungen und Bedingungen für eine Förderung geprüft und ggf. geeignete Projektträger vermittelt.
Weitere InformationenKMU-innovativ
Flyer
KontaktBundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Lotsendienst für Unternehmen
(Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes)
Tel.: 0800 26 23-009 (kostenfrei)
E-Mail: beratung@foerderinfo.bund.de

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

INQA-Coaching – das mitarbeiter*innenorientierte Beratungsprogramm für KMU

INQA-Coaching – das mitarbeiter*innenorientierte Beratungsprogramm für KMU
ArtZuschuss
FörderprogrammINQA-Coaching – das mitarbeiter*innenorientierte Beratungsprogramm für KMU
KurzbeschreibungINQA-Coaching bedient sich agiler Methoden und befähigt so Unternehmen zum eigenständigen agilen Arbeiten.
Das Programm ist durchgehend mitarbeiter*innenorientiert, das heißt, die Beschäftigten werden bei allen Schritten konsequent beteiligt. So entstehen passgenaue und nachhaltige Lösungen für Unternehmen, die von allen getragen werden und auch nach dem Ende des INQA-Coachings Bestand haben.
Mitarbeiterzahlkleiner/gleich 249
UmsatzJahresumsatz kleiner/gleich 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme kleiner/gleich 43 Mio. Euro
Unternehmensartkleine und mittlere Unternehmen
GründungsjahrMindestens 2 Jahre am Markt oder bei Änderung der Rechtsform liegt die Gründung mehr als 5 Jahre zurück (bei Scheckvergabe).
Branchealle
HauptsitzDeutschland
Was wird gefördert?

1. INQA-Erstberatung

Unternehmen, die sich für INQA-Coaching interessieren, können eine INQA-Erstberatung in einer regionalen INQA-Beratungsstelle (IBS) in Anspruch nehmen. In dieser wird gemeinsam die Fördervoraussetzungen sowie den konkreten betrieblichen Unterstützungsbedarf geklärt. Sind die Bedingungen erfüllt, kann die Beratungsstelle einen INQA-Coaching-Scheck aus.

2. INQA-Coaching im Betrieb

Durchgeführt wird das INQA-Coaching von qualifizierten und erfahrenen Beraterinnen und Beratern, die als INQA-Coaches autorisiert wurden. Hierzu muss der INQA-Coaching-Scheck bei einem autorisierten INQA-Coach eingelöst werden.

Eine Übersicht über die Coaches finden Sie auf der INQA-Coaching-Karte

In einem gemeinsamen Lern- und Entwicklungsprozess werden passgenaue betriebliche Lösungen erarbeitet. Das INQA-Coaching kann bis zu sieben Monate dauern, wenn dies aus Betriebssicht erforderlich ist.

3. Abschlussgespräch mit IBS

Etwa 3–6 Monate nach dem Ende des INQA-Coachings wird ein Abschlussgespräch mit der INQA-Beratungsstelle (IBS) geführt. Dort werden  die Ergebnisse und Wirkungen des INQA-Coachings ausgewertet. Bei Bedarf werden weitere Förderoptionen und Unterstützungsangebote aufgezeigt, damit die angestoßenen Veränderungen im Unternehmen langfristig Wirkung entfalten können.

Förderbedingungen

Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilfinanzierung gewährt.
Das Coaching im Rahmen des Programms umfasst maximal zwölf Beratungstage à acht Stunden. Diese können auf mehrere Tage aufgeteilt werden. Das Coaching muss innerhalb von sieben Monaten nach Ausgabe des Beratungsschecks abgeschlossen sein.

Der Höchstsatz für einen Beratertag beträgt maximal 1.200 Euro netto. Damit sind alle Beratungsleistungen abgedeckt. Weitere Nebenkosten, wie z.B. Fahrtkosten, Verbrauchsmaterial usw., sind nicht zuwendungsfähig.

Der Zuschuss wird wie folgt gewährt: pro Beratungstag: 80 % (ESF Plus- und Bundesmittel) des oben genannten maximal zulässigen Tageshöchstsatzes. Dabei kommen die für die Zielgebiete des ESF Plus geltenden Interventionssätze zur Anwendung.

Die Fördersätze betragen:
– bis zu 40 % für das Zielgebiet "Stärker entwickelte Regionen". Hierzu gehören die alten Bundesländer mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier.
– bis zu 60 % für das Zielgebiet "Übergangsregionen". Hierzu gehören die neuen Bundeländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig.

Die Aufteilung der Finanzierungsquellen (ESF Plus-Mittel und nationale öffentliche Mittel und/oder private nationale Mittel) ist vom Zuwendungsempfänger im Antrag darzulegen. Bei der Antragstellung werden die KMU durch die Beratungsstelle unterstützt.
Weitere Details finden Sie in der Förderrichtlinie.

BeispieleSteuerberatung Cintinus: Digitalisierung der Prozesse
InTime PersonalSolutions
Besseres Betriebsklima dank Wertschätzung
Weitere InformationenINQA Coaching
KontaktInitiative Neue Qualität der Arbeit
c/o INQA-Netzwerkbüro
Mohrenstr. 20/21
10117 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 20 619 546
E-Mail: info@inqa.de

ESF-Plus-Programm "Zukunftszentren“

Logo Zukunftszentren

ESF-Plus-Programm "Zukunftszentren“
ArtInformation, Sensibilisierung und Qualifikation
FörderprogrammESF-Plus-Programm "Zukunftszentren“
Kurzbeschreibung

Die Zukunftszentren unterstützen und befähigen Unternehmen und deren Beschäftigte sowie (Solo-)Selbständige, den demografischen, digitalen und ökologischen Wandel zu gestalten.

Zwölf Regionale Zukunftszentren (RZ), ein Haus der Selbstständigen (HDS) und ein koordinierendes Zentrum Zukunft der Arbeitswelt (ZZA) sind Teil des Programms.

Die RZ beraten KMU in Transformationsfragen und erproben mit deren Beschäftigten innovative Qualifizierungskonzepte.

Das HDS legt besonderes Augenmerk auf die Verbesserung der Vergütungssituation, Arbeitsbedingungen und sozialen Sicherung von Solo-Selbstständigen und Plattformbeschäftigten.

Das ZZA generiert, bündelt und transferiert übergreifendes Forschungs- und Erfahrungswissen zum Wandel des Arbeitsmarktes für eine „lernende Arbeitspolitik“.

Unternehmensartkleine und mittlere Unternehmen
Gründungsjahrkeine Vorgaben
Branchealle
HauptsitzDeutschland
Was wird gefördert?Die Gestaltung des demografischen, digitalen und ökologischen Wandels
FördersummeEs erfolgt keine finanzielle Förderung.
Weitere Informationenhttps://zukunftszentren.de/
KontaktE-Mail: zza@arbeitundleben.eu

Weitere Fördermöglichkeiten

Mein Mikrokredit

Logo Mein Mikrokredit

Mein Mikrokredit
ArtDarlehen
FörderprogrammMein Mikrokredit
KurzbeschreibungDas Förderangebot des Mikrokreditfonds Deutschland steht kleinen und mittleren Unternehmen aller Branchen offen. Es richtet sich insbesondere an wirtschaftlich tragfähige Unternehmen, die keinen Zugang zu Bankkrediten haben. Darunter fallen häufig Klein- und Kleinstunternehmen, junge Unternehmen, sowie von Frauen oder von Menschen mit Migrationshintergrund geführte Unternehmen. Durch den verbesserten Zugang zu Fremdkapital soll die Wettbewerbsfähigkeit der geförderten Unternehmen gestärkt und zur Sicherung der mit diesen Betrieben verbundenen Ausbildungs- und Arbeitsplätze beigetragen werden.
Mitarbeiterzahlkleiner/gleich 249
UmsatzJahresumsatz kleiner 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme kleiner 43 Mio. Euro
Unternehmensartkleine und mittlere Unternehmen
Gründungsjahrkeine Vorgaben
Branchealle
AusnahmenUnternehmen des gewerblichen Straßengüterverkehrs
HauptsitzDeutschland
Was wird gefördert?
  • Einrichtung eines neuen Unternehmens,
  • Unterstützung für die Anlaufphase eines Unternehmens (Startkapital und Start-up-Kapital),
  • Expansion eines bestehenden Unternehmens,
  • Stärkung der allgemeinen Aktivitäten eines Unternehmens,
  • Umsetzung neuer Projekte eines Unternehmens,
  • Erschließung neuer Märkte durch ein Unternehmen,
  • Unterstützung für neue Entwicklungen durch ein bestehendes Unternehmen

Die Mittel können sowohl für Investitionen in Sachanlagen und in immaterielle Anlagegüter als auch in Betriebskapital verwendet werden. Zum Zeitpunkt der Kreditvergabe dürfen die mit den Mitteln geplanten Investitionen weder physisch abgeschlossen noch vollständig umgesetzt sein.

Folgende Verwendungszwecke sind von der Förderung ausgeschlossen:

  • Die Finanzierung von Unternehmensberatungsleistungen,
  • Eine Ablösung laufender Kredite,
  • Der Erwerb von Fahrzeugen für den gewerblichen Straßengüterverkehr

Weitere Details siehe Förderrichtlinie.

Fördersumme1.000 bis max. 25.000 Euro
Weitere InformationenMikrokreditfonds Deutschland (REACT-EU)
Kontakt

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Referat VIGruEF1 - Europäischer Sozialfonds Verwaltungsbehörde -
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin

Mikrokreditfonds@bmas.bund.de

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