DSC Deutsch­land - die Ko­or­di­nie­rungs­stel­le für di­gi­ta­le Diens­te

Sicher und frei im Netz unterwegs
Zentrale Anlaufstelle für User und Vermittler zwischen den Akteuren

An dieser Stelle finden Sie erste Informationen in Vorbereitung auf unsere mögliche künftige Tätigkeit als Digital Services Coordinator (DSC). Umfangreiche und detaillierte Informationen über Verbraucherrechte, Beschwerdemöglichkeiten, Antragsvoraussetzungen für außergerichtliche Streitbeilegungsstellen, Zertifizierungen als trusted flagger, den Datenzugang für Forschende sowie Informationen für Marktteilnehmer und Behörden werden ab dem Inkrafttreten des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) und damit dem Start als DSC auf dessen Website veröffentlicht.

Was regelt der DSA?

Der Digital Services Act (DSA) der EU schafft erstmals europaweit einheitliche und umfassende Grundregeln für nahezu alle digitalen Dienste, die für User in der EU angeboten werden - von großen Online-Marktplätzen und Social-Media-Plattformen über Vergleichs- und Buchungsportale, Jobbörsen oder Tauschplattformen und Cloud-Dienste bis hin zu App-Stores.

Ziel des DSA ist es, europaweit einheitlich Fairness und Transparenz auf digitalen Diensten und Plattformen zu fördern und gegen illegale Inhalte vorzugehen. Die neuen Regelungen enthalten im Wesentlichen Haftungsregeln sowie Sorgfalts-, Transparenz- und Informationspflichten der Anbieter, Beschwerde- und Streitbeilegungsmechanismen sowie Melde- und Abhilfeverfahren für rechtswidrige Inhalte. Sie schützen die User und bieten den Unternehmen Rechtssicherheit. Weitergehende verbraucherschützende Sorgfaltspflichten gelten z.B. gegenüber Online-Marktplätzen.

Seit dem 25. August 2023 gelten diese Regeln des DSA bereits für sehr große Online-Plattformen und -Suchmaschinen, also solche mit mehr als 45 Mio. aktiven Usern in der EU - sogenannte Very Large Online Platforms (VLOP) und Very Large Online Search Engines (VLOSE). Dabei handelt es sich um 22 Dienste, welche die EU-Kommission benannt hat. Die Anbieter dieser Dienste unterliegen den strengsten Regeln und Verpflichtungen, die überwiegend direkt von der EU-Kommission kontrolliert und durchgesetzt werden.

Ab dem 17. Februar 2024 gelten die Regeln des DSA auch für alle anderen „kleineren“ Anbieter und digitalen Dienste unmittelbar.

Welche Rolle spielt die Bundesnetzagentur?

Die Aufsicht über diese Anbieter und die Durchsetzung der Regeln des DSA fällt in die Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten, die hierzu einen „Nationalen Koordinator für digitale Dienste“ einrichten.

In Deutschland werden die Aufgabenverteilung und die Zuständigkeiten der Behörden und die Einrichtung der nationalen Koordinierungsstelle (DSC) bei der Bundesnetzagentur künftig durch das Digitale-Dienste-Gesetz geregelt. Der Gesetzesentwurf wurde am 21. März 2024 im Deutschen Bundestag verabschiedet. Aber erst nach Abschluss des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens (der Bundesrat befasst sich voraussichtlich am 26. April 2024 mit dem Gesetzentwurf) und Inkrafttreten des Gesetzes kann der DSC seine Aufgaben wahrnehmen.

Bis zum Inkrafttreten des Digitale-Dienste-Gesetzes hat die Bundesnetzagentur noch keine Zuständigkeiten aus dem Digital Services Act und kann noch nicht als Digital Services Coordinator tätig werden.

Hinweise für Anbieter

Der DSA verpflichtet Anbieter von Hosting-Diensten unter anderem, ihre User über die von ihnen getroffenen Entscheidungen zur Inhaltemoderation zu informieren und die Gründe für diese Entscheidungen zu erläutern.

Um die Transparenz zu erhöhen und die Überprüfung von Entscheidungen zur Inhaltemoderation zu erleichtern, müssen Anbieter von Online-Plattformen diese Begründungen an die von der EU-Kommission bereitgestellte DSA-Transparenzdatenbank übermitteln.

Anbieter von Online-Plattformen müssen sich dazu in der DSA-Transparenzdatenbank registrieren.

Hier geht es direkt zur Registrierung.

Studien und Forschungsvorhaben
Die Bundesnetzagentur hat aufgrund der laufenden Debatte um die Umsetzung des DSA in Deutschland vorbereitend die folgende Studie bzgl. der vom DSA erfassten Akteure vergeben. Die Studie gibt dabei die Auffassung der jeweiligen Studienautoren wieder, die nicht unbedingt der Auffassung der Bundesnetzagentur entspricht.
Studie „Umsetzung des Digital Services Act in Deutschland - Bestandsaufnahme der relevanten Akteure“ (pdf / 2 MB)
Auftragnehmer: Possible Digital GmbH
Bearbeitungszeitraum: September 2023 bis Februar 2024
Studieninhalte
Die Studie liefert eine Bestandsaufnahme digitaler Geschäftsmodelle und ihrer Akteure mit Relevanz für Deutschland vor dem Hintergrund des DSA. In einem ersten Schritt werden hierzu die im DSA aufgeführten Kategorien digitaler Dienste strukturiert und typologisiert, wobei neun verschiedene Typen von digitalen Diensten unterschieden werden. Auf Grundlage der Typologie präsentiert die Studie Steckbriefe, die Geschäftsmodelle erläutern, welche einzelnen Typen der Typologie zugeordnet werden können. Daneben identifiziert die Studie vor dem Hintergrund des DSA relevante Anbieter digitaler Dienste in Deutschland, d.h. sowohl mit Sitz in Deutschland als auch mit Ausrichtung ihrer Dienste für User in Deutschland. Insgesamt wurden durch das Screening 4.501 relevante Anbieter identifiziert.

Welche Aufgaben hat der Digital Services Coordinator?

Der DSC wacht darüber, dass Menschen sicher und frei im Netz unterwegs sein können.

Als zentrale Anlaufstelle hilft der DSC, den richtigen Ansprechpartner für die Anliegen und Probleme von Usern im Verhältnis zu Diensten und Online-Plattformen zu finden und kontrolliert die Online-Plattformen auf die Einhaltung der DSA-Regeln. Der DSC fungiert als Vermittler - zwischen Online-Diensten und -Plattformen, Usern und Akteuren der Zivilgesellschaft, wie vertrauenswürdigen Hinweisgebern (trusted flagger), Forschenden, Verbraucherschutzorganisationen etc. Der DSC achtet insbesondere darauf, dass Diensteanbieter und Online-Plattformen ein wirksames und transparentes Verfahren für den Umgang mit und die Entscheidung über Meldungen über illegale Inhalte einrichten. Für die Löschung oder Sperrung von Inhalten bzw. entsprechende Entfernungsanordnung ist der DSC jedoch nicht zuständig.

Hauptzuständigkeiten des DSC werden sein:

  • Zentrale Beschwerdestelle für Online-User bei Verstößen gegen den DSA bzw. das DDG sowie Koordinierungsstelle zu weiteren Justiz- und Verwaltungsbehörden
  • Zulassung der Stellen der außergerichtlichen Streitbeilegung
  • Zertifizierung als trusted flagger (vertrauenswürdige Hinweisgeber)
  • Zulassung von Forscherinnen und Forschern für den Zugang zu Daten der sehr großen Onlineplattformen und -Suchmaschinen nach dem DSA

Umfangreiche und detaillierte Informationen zu allen Aufgaben und Themen des DSC finden Sie ab Inkrafttreten des DDG auf der Website des DSC.

Ab wann ist die Bundesnetzagentur als Digital Services Coordinator / Koordinierungsstelle tätig?

Die Bundesnetzagentur wird ab Inkrafttreten des DDG ihre Tätigkeit als DSC auf- und die ihr dann zugewiesenen Aufgaben wahrnehmen. Bis dahin haben wir noch keine Zuständigkeiten aus dem DSA und können noch nicht in dieser Funktion tätig werden.

Wie bereitet sich die Bundesnetzagentur auf die Aufgaben als Digital Services Coordinator vor?

Ein Aufbaustab kümmert sich insbesondere um den Aufbau der Organisations- und Personalstruktur, die Konzeption und Implementierung von Prozessen und IT-Verfahren einschließlich Online-Formularen für Anträge und Beschwerden sowie um Schnittstellen zu anderen nationalen und internationalen Stellen.

Die Bundesnetzagentur befindet sich bereits in einem breiten Austausch mit Behörden, Verbänden und Vertretern der Zivilgesellschaft zu Fragen der allgemeinen Anwendbarkeit von DSA-Regelungen und den sich daraus ergebenden Pflichten und Maßnahmen.

Wie kann ich mich als Online-User über Anbieter / Dienste beschweren?

Ab Inkrafttreten des DDG finden Sie auf der Internetseite des DSC ein Online-Formular, über das einfach und formlos Beschwerden eingelegt werden können.

Dort werden dann auch die genauen Voraussetzungen für eine Beschwerde dargestellt.

Worüber kann ich mich als User beschweren?

Einige mögliche Beschwerdegründe sind:

  • Fehlende Begründungen für Userbeschränkungen durch digitale Dienste (z.B. Accountsperren, Entfernung einzelner Inhalte, vorübergehende Dienstsperren)
  • Verstoß gegen Hinweis-/ Transparenzpflichten einer Online-Plattform (z.B. fehlende Kontaktmöglichkeiten zu einer Online-Plattform, fehlende, versteckte, unverständliche Nutzungsbedingungen (AGB))
  • Probleme bei Beschwerden über rechtswidrige Inhalte bei einer Online-Plattform

Grundsätzlich können Sie sich bei allen Verstößen gegen Regelungen des DSA beschweren.

Hinweis zu Beschwerden über illegale Inhalte:

Der DSC kann rechtswidrige Inhalte (z.B. hate speech, Beleidigungen, Angebot illegaler Produkte, Urheberrechtsverletzungen) nicht selbst löschen oder sperren bzw. die Löschung oder Sperrung der Inhalte anordnen. Der DSC achtet darauf, dass Diensteanbieter und Online-Plattformen ein wirksames und transparentes Verfahren für den Umgang mit und die Erledigung von Meldungen über solche Inhalte einrichten.

Wie erhält man die Zertifizierung als außergerichtliche Streitbeilegungsstelle, wird trusted flagger oder bekommt den Status als „zugelassener Forscher“ für den Zugang zu Plattformdaten nach dem Digital Services Act?

Die Zertifizierung als außergerichtliche Streitbeilegungsstelle, die Zuerkennung des Status als trusted flagger oder als zugelassener Forscher erfolgen jeweils auf Antrag. Die Zertifizierung bzw. Zulassung erfolgt, wenn die jeweiligen Zulassungskriterien aus Art. 21 (außergerichtliche Streitbeilegung) oder Art. 22 DSA (trusted flagger) oder Art. 40 DSA (Datenzugang für Forscherinnen und Forscher) erfüllt sind.

Allerdings hat die Bundesnetzagentur bis zum Inkrafttreten des DDG noch keine Zuständigkeiten aus dem Digital Services Act und kann jetzt noch keine Zulassung aussprechen. Auf den Internetseiten des DSC finden Sie sofort mit Inkrafttreten des DDG ein Online-Formular für die Antragstellung und detaillierte Hinweise zu den Voraussetzungen und zum Vorgehen, sowie weitergehende Informationen für alle Akteure.

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