Pe­rio­den- oder un­ter­neh­mens­be­zo­ge­ne Fest­le­gun­gen (Ebe­ne 3)

Festlegungen, die auch bislang von den etablierten Beschlusskammern unternehmens- oder periodenbezogen getroffen wurden (Ebene 3), bleiben auch weiterhin im Zuständigkeitsbereich dieser Beschlusskammern.

Dies ist dann beispielsweise – neben der Bestimmung der individuellen Erlösobergrenzen – die Bestimmung des konkreten Eigenkapitalzinssatzes, des Effizienzwertes und des Produktivitätsfaktors – jeweils abgeleitet aus den Methodenfestlegungen und der in den Rahmenfestlegungen beschriebenen Gesamtmechanik.

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