Zer­ti­fi­zie­rung

Zertifizierung von Betreibern von Gasspeicheranlagen

Die Aufgabe der Zertifizierung von Betreibern von unterirdischen Gasspeicheranlagen wird in Art. 3a der Verordnung (EU) 2022/1032 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2022 im Rahmen der Änderung der der VO (EG) Nr. 715/2009 (EU-Fernleitungs-VO) geregelt und ist durch die Einführung des § 4e in das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) hinsichtlich der Zuständigkeiten und des prozessualen Verfahrensablaufs konkretisiert. Adressat der Regelung sind Betreiber von unterirdischen Gasspeicheranlagen, die mindestens einen Einspeisepunkt an das deutsche Fernleitungsnetz haben und in Deutschland gelegen sind. Gegenstand der Zertifizierung ist die Prüfung, dass durch eine potenzielle Einflussnahme auf den Betreiber der Gasspeicheranlage die Energieversorgungssicherheit oder die wesentlichen Sicherheitsinteressen der Union oder eines Mitgliedstaats nicht gefährdet sind. Verantwortlich für das Zertifizierungsverfahren ist die Bundesnetzagentur unter Beteiligung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Hinweispapier zur Antragsstellung

Im Regelfall soll das Zertifizierungsverfahren auf Antrag des Betreibers eingeleitet werden, eine Einleitung kann aber auch von Amts wegen durchgeführt werden. Mit Blick auf die Antragstellung hat die Bundesnetzagentur in enger fachlicher Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ein Hinweispapier zur Antragstellung für das Zertifizierungsverfahren erstellt, um den betroffenen Unternehmen eine bestmögliche Vorbereitung des Zertifizierungsprozesses zu ermöglichen und hierdurch zugleich eine einheitliche Entscheidungspraxis sowie einen reibungslosen Verfahrensablauf sicherzustellen. Es enthält sowohl das Rechtsverständnis zu einzelnen Zertifizierungsregelungen, Informationen zu prozessualen und operativen Verfahrensfragen als auch eine (nicht abschließende) Aufzählung der jeweils durch den Betreiber einer Gasspeicheranlage vorzulegenden Unterlagen.

Hinweispapier Gasspeicherzertifizierung (pdf / 990 KB)
Anlage 1 (xls / 52 KB)

Folgende Verfahren wurden bereits eingeleitet

  • Antrag der EnBW Etzel Speicher GmbH auf Zertifizierung als Betreiberin einer Gasspeicheranlage (BK7-23-01-003)
  • Antrag der EDF Gas Deutschland GmbH auf Zertifizierung als Betreiberin einer Gasspeicheranlage (BK7-23-01-004)
  • Antrag der Etzel-Kavernenbetriebsgesellschaft mbH & Co. KG auf Zertifizierung als Betreiberin einer Gasspeicheranlage (BK7-24-01-002)
  • Antrag der Enovos Storage GmbH auf Zertifizierung als Betreiberin einer Gasspeicheranlage (BK7-24-01-004)
  • Antrag der EWE GASSPEICHER GmbH auf Zertifizierung als Betreiberin einer Gasspeicheranlage (BK7-24-01-005)
  • Antrag der Equinor Storage Deutschland GmbH auf Zertifizierung als Betreiberin einer Gasspeicheranlage
    (BK7-24-01-006)
  • Antrag der Erdgasspeicher Peissen GmbH auf Zertifizierung als Betreiberin einer Gasspeicheranlage (BK7-24-01-011)

Stand: 26.04.2024

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