BK4-21-056 Festlegung von Eigenkapitalzinssätzen nach § 7 Abs. 6 GasNEV für die vierte Regulierungsperiode

In dem Verwaltungsverfahren nach§ 29 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit § 7 Abs. 6 Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) hinsichtlich der Festlegung von Eigenkapitalzinssätzen für Alt-und Neuanlagen für Betreiber von Gasversorgungsnetzen für die vierte Regulierungsperiode in der Anreizregulierung hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 12.10.2021 nachfolgenden Beschluss gefasst:

BK4-21-056

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Stand:20.10.2021

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