BK3-19-020 Einheitliche Informationsstelle
Regulierungsverfügung

TKG § 14 Abs. 2
Überprüfung von Regulierungsverfügungen auf dem Markt für den auf der Vorleistungsebene an festen Standorten lokal bereitgestellten Zugang zu Teilnehmeranschlüssen der Telekom Deutschland GmbH

Die Bundesnetzagentur hat am 27.05.2019 den Entwurf der Marktdefinition und -analyse des Zugangs zur "letzten Meile" zur Konsultation veröffentlicht. Parallel dazu bereitet die Beschlusskammer 3 derzeit erste Eckpunkte für eine zukünftige Regulierung der Vorleistungsprodukte auf diesem Markt vor. Diese Eckpunkte sollen zeitnah in einem transparenten und ergebnisoffenen Beschlusskammerverfahren mit den Marktakteuren diskutiert werden.

Die Beschlusskammer hat daher unter dem Aktenzeichen BK3j-19/020 ein Verfahren wegen der Beibehaltung, der Änderung, der Auferlegung und des Widerrufs von Verpflichtungen auf dem Markt für den auf der Vorleistungsebene an festen Standorten lokal bereitgestellten Zugang zu Teilnehmeranschlüssen (Markt 3a der Märkte-Empfehlung vom 09.10.2014) eröffnet.

Angesichts der Bedeutung des Verfahrens und des zu erwartenden Interesses hält es die Beschlusskammer für sachdienlich, vor der Veröffentlichung eines Konsultationsentwurfs einer neuen Regulierungsverfügung für den Markt 3a zunächst eine öffentliche Anhörung zu den Eckpunkten durchzuführen. Diese findet statt am


Freitag, den 12.07.2019, ab 09:00 Uhr,
im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur,
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, Raum 0.10.


Der Termin ist nicht verlegbar.

Die Eckpunkte werden nach Beendigung der (aktuell laufenden) nationalen Konsultation des Entwurfes der Marktfestlegung (Fristende 01.07.2019) rechtzeitig vor der Anhörung auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur unter

www.bundesnetzagentur.de/RegVfg-Markt3a

veröffentlicht.

Im Nachgang zur Anhörung am 12.07.2019 werden interessierte Parteien noch einmal ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird die Beschlusskammer den Entwurf einer Regulierungsverfügung fertigen und diesen im üblichen, gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen national konsultieren und anschließend der Europäische Kommission, GEREK und den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen Mitgliedsstaaten zur Ermöglichung von Stellungnahmen übermitteln. Im Rahmen des nationalen Konsultationsverfahrens wird noch einmal eine öffentliche mündliche Verhandlung über den Konsultationsentwurf durchgeführt werden. Der Termin dafür wird mit der Veröffentlichung des Entscheidungsentwurfs zur nationalen Konsultation bekannt gegeben.

Interessierte Parteien werden gebeten, sich für die Teilnahme an der Anhörung am 12.07.2019 unter BK3-Postfach@BNetzA.de bis zum 11.07.2019 anzumelden.

BK3i-19/020 (vormals BK3j-19/020)

Entscheidung

Stand:15.06.2021

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